Systemakkreditierungen in Deutschland
Gegenstand einer Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Dabei werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen einer Hochschule gemäss den Kriterien des deutschen Akkreditierungsrates überprüft.
Die Systemakkreditierung ist ein dreistufiges Verfahren (Selbstbeurteilung, externe Begutachtung und Entscheid), dem eine Vorprüfung bzw. eine Zulassung zum Verfahren vorausgeht. Das OAQ setzt für eine Systemakkreditierung jeweils 5 internationale Persönlichkeiten als Expertinnen und Experten ein. Die Begutachtung umfasst zwei Begehungen sowie Stichproben. Die detaillierte Ausgestaltung ist dem OAQ Leitfaden zur Systemakkreditierung zu entnehmen.
Eine erfolgreich bestandene Systemakkreditierung hat zur Folge, dass sämtliche Programme einer Hochschule, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, akkreditiert sind, ebenso wie die bereits programm-akkreditierten Studiengänge.