Evaluationsverfahren gemäss UFG

Nach dem Universitätsförderungsgesetz (UFG) müssen Universitäten respektive universitäre Institutionen, um Finanzhilfen beanspruchen zu können, "qualitativ hochstehende Leistungen erbringen, die vom Organ für Qualitätssicherung überprüft sind". Am 1. Januar 2003 erliess der Bund Richtlinien, mit denen das beitragsrechtliche Anerkennungsverfahren nach UFG geregelt wird. Das OAQ erhielt in diesem Rahmen den Auftrag, entsprechende Prüfungsverfahren durchzuführen. Bei einer Erstüberprüfung kommen Evaluationsverfahren zum Zuge, denen dieselben Qualitätsstandards wie den Akkreditierungsverfahren zugrunde gelegt werden. Die periodischen Überprüfungen, die summarischen Charakter haben, finden auf der Basis von Quality Audits statt.

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Letzte Version: November 2004