Weiterbildung
Definition gemäss MedBG: „Die berufliche Weiterbildung dient der Erhöhung der Kompetenz und der Spezialisierung im entsprechenden Fachgebiet.“
Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) schreibt eine Akkreditierung für diejenigen Weiterbildungsgänge, die zu einem eidgenössischen Weiterbildungstitel führen, vor. Dies betrifft die Weiterbildungsgänge in Human- und Zahnmedizin sowie den Weiterbildungsgang in Chiropraktik.
Nachdem in den Jahren 2004/05 ein erster Zyklus von Akkreditierungen der Weiterbildungsgänge stattfand, hat das OAQ in den Jahren 2009-11 eine weitere Verfahrensrunde durchgeführt. Im Juli 2011 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die geprüften 43 Weiterbildungsgänge in Humanmedizin, 4 in Zahnmedizin sowie einen in Chiropraktik akkreditiert. In vier Fällen wurden Auflagen gesprochen.
Die Expertenberichte sowie die OAQ Schlussberichte finden sich unter den publizierten Verfahren.
Der Synthesebericht, den das OAQ hierzu angefertigt hat, rekapituliert und reflektiert den Zyklus der Akkreditierungen 2009-11 im medizinischen Weiterbildungsbreich. Gestützt auf formelle und informelle Rückmeldungen beteiligter Akteure als auch interne Analysen ist ein kritischer Bericht entstanden, der mit seinen Schlussfolgerungen eine gute Grundlage für die konstante Verbesserung der Instrumente und Verfahren in der Zukunft bietet.
Wichtigste Erkenntnis ist, dass besonders bei komplexen Verfahren, bei denen die involvierten Akteure sich durch grosse Perspektivendifferenzen auszeichnen, genügend Austausch und Aushandlungsprozesse im Vorfeld unverzichtbar sind.
Mit den Akkreditierungen der beiden Weiterbildungsgänge in der Pharmazie (Offizin- und Spitalpharmazie) wurde Ende 2011 begonnen, der Entscheid ist für die erste Hälfte 2013 geplant.
Weitere Informationen und Dokumente sind erhältlich beim Bundesamt für Gesundheit.