Ausbildung

Definition gemäss MedBG: „Die universitäre Ausbildung vermittelt die Grundlagen zur Berufsausübung im betreffenden Medizinalberuf.“

Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) schreibt eine Akkreditierung für Studiengänge vor, die zu einem eidgenössischen Diplom führen. Dies betrifft die Studiengänge in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie in Pharmazie und Chiropraktik.

Die Akkreditierungsverfahren im Bereich der Ausbildung laufen seit 2010 und müssen bis 31. August 2012 abgeschlossen sein (Art. 63 MedBG).

Das Dokument FAQ beantwortet die häufigsten Fragen bezüglich Akkreditierung der medizinischen Studiengänge.

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Letzte Version: Februar 2011