Akkreditierung im universitären Medizinalberufebereich der Schweiz
Als Medizinalberufe gelten nach dem neuen Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz MedBG, in Kraft seit 1. September 2007): Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Chiropraktik und Pharmazie.
Die Akkreditierung von medizinischen Aus- und Weiterbildungsgängen, die zu einem eidgenössischen Diplom oder Weiterbildungstitel führen, ist gemäss MedBG obligatorisch.
Der Akkreditierungsentscheid liegt für die medizinische Ausbildung im Verantwortungsbereich einer unabhängigen Akkreditierungsinstanz (Schweizerischer Akkreditierungsrat) und der SUK, für die medizinische Weiterbildung beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI).