Auftrag und Aufgaben
Das OAQ hat seine Tätigkeit am 1. Oktober 2001 aufgenommen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind das Universitätsförderungsgesetz (UFG, SR 414.20) vom 8. Oktober 1999 (UFG), das Interkantonale Konkordat über die universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 und die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich (SR 414.205) vom 14. Dezember 2000.
Gemäss den gesetzlichen Grundlagen ist das OAQ mit der Sicherung und Förderung der Qualität von Lehre und Forschung an den schweizerischen Hochschulen beauftragt. Zu diesem Zweck führt das OAQ Qualitätsprüfungen durch, erarbeitet Richtlinien für die interne Qualitätssicherung von Hochschulen und bietet entsprechende Dienstleistungen an.
Das OAQ erfüllt zuhanden der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), die für die gesamtschweizerische Koordination der Tätigkeiten von Bund und Kanton im universitären Hochschulbereich zuständig ist, verschiedene Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung und Akkreditierung. Es erarbeitet Richtlinien und Qualitätsstandards für die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich der Schweiz und führt, gestützt auf die von der SUK erlassenen Richtlinien, Akkreditierungsverfahren durch. Es beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und Qualitätssicherung. Es kann beratend wirken bei den Evaluationen, die die Universitäten in eigener Verantwortung durchführen, und in Absprache mit der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) disziplinenspezifische Evaluationen organisieren.
Für das Staatssekretariat für Bildung und Forschung
(SBF) führt
das OAQ beitragsrechtliche Anerkennungsverfahren nach dem Universitätsförderungsgesetz durch.
Im Rahmen dieser Anerkennungsverfahren nach UFG finden alle vier Jahre
an allen kantonalen Universitäten Quality Audits
statt, die sich auf die Qualitätssicherungssysteme der Universitäten
konzentrieren.